Schulinterner Lehrplan Musik: Bewertung nach Leistungsstufen
Die Leistungsbeurteilung bezieht sich auf
- den Grad der Fähigkeit, Musik ausgehend von subjektiven Höreindrücken zu analysieren und zu deuten (Rezeption),
- den Grad der Fähigkeit, klangliche Gestaltungen umzusetzen, und den Grad der Fähigkeit, Kompositionen zu präsentieren (Produktion),
- den Grad der Fähigkeit, Arbeitsergebnisse zu verbalisieren und in gegebene thematische Zusammenhänge einzuordnen, und den Grad der Fähigkeit, Urteile über Musik unter einer leitenden Fragestellung zu begründen (Reflexion),
- den Nachweis von Kenntnissen im Umgang mit Ordnungssystemen und Strukturen der Musik.
Eine tabellarische Zusammenstellung der Leistungen im Zusammenhang mit den Notenstufen finden Sie hier.
04.09.2016