Orchester- und Chorklasse
am Städtischen Gymnasium Wermelskirchen
Wir bieten den Schülerinnen und Schülern unserer Erprobungsstufe zwei Möglichkeiten, an eigens eingerichteten Musikklassen teilzunehmen:
1. Orchesterklasse (Schülerinnen und Schüler mit Instrumentalerfahrung)
2. Chorklasse
Musik hören und verstehen ist gut, Musik machen ist besser!
Der Begriff Musikklasse soll für einen lebendigen Musikunterricht stehen, der die Vermittlung musikalischen Basiswissens und das praktische Musizieren mit Orchesterinstrumenten oder das gemeinsame Singen im Klassenverband von Beginn an miteinander verbindet.
Inhaltliche Aspekte des Musikunterrichtes der 5. und 6. Klassen sollen - ausgehend von den elementaren Grundlagen der allgemeinen Musiklehre (s. schulinterner Lehrplan) bis hin zu musikalischen Gestaltungsprinzipien der Formenlehre - durch das gemeinsame Musizieren anwendungsorientiert erlernt werden. Damit werden zusätzlich Voraussetzungen sowohl für den weiterführenden schulischen als auch außerschulischen Musikunterricht geschaffen. Der praktischen Musikerfahrung im Klassenverband kann das individuelle Musizieren, aber auch die intellektuelle, analytische Auseinandersetzung mit Musik folgen. Die Schule möchte mit diesem schulmusikalischen Angebot neben den kognitiven besonders die emotionalen, kreativen und sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler fördern. Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die zeigen, dass das gemeinsame Musizieren Leistungsfähigkeit, Disziplin, Konzentration, Ausdauer, Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit, Solidarität und Rücksichtnahme fördern kann.
1. Orchesterklasse (Schülerinnen und Schüler mit Instrumentalerfahrung)
Es soll wieder eine Musikklasse für fortgeschrittene Instrumentalistinnen und Instrumentalisten eingerichtet werden. Die Kinder der Musikklasse führen ihren Instrumentalunterricht privat oder in der Musikschule selbstständig weiter. Sie verpflichten sich, diesen Unterricht für zwei (Schul)Jahre, also während der Erprobungsstufe, fortzuführen. Der Musikunterricht der Orchesterklasse wird von einer Musiklehrkraft des Gymnasiums erteilt. Er umfasst insgesamt je zwei Wochenstunden, die folgendermaßen aufgeteilt werden:
- eine Stunde allgemeinbildender Musikunterricht
- eine Stunde gemeinsames Musizieren im Klassenverband
Die Leistungsbewertung erfolgt durch die Beurteilung der mündlichen und praktischen Mitarbeit.
2. Chorklasse
Für die Dauer von zwei Schuljahren erlernt jede Schülerin bzw. jeder Schüler dieser Klasse Grundlagen von Stimmbildung und Gesangstechniken, so dass der Unterricht durch eine enge Verbindung von praktischen Erfahrungen und theoretischer Reflexion geprägt ist. Die Leitung der Chorklasse und damit der allgemeinbildende Musikunterricht sowie Stimmbildung und Chorgesang werden von einer Musiklehrkraft des Gymnasiums übernommen. Der Lernstoff der Klassen 5 und 6 wird in enger Anlehnung an die gemeinsam erarbeiteten Musikstücke „spielerisch“ und anwendungsorientiert vermittelt. Die Leistungsbewertung erfolgt durch die Beurteilung der mündlichen und praktischen Mitarbeit.
Für beide Klassen gilt:
Einmal pro Schuljahr werden voraussichtlich verbindliche Probentage durchgeführt, um intensiv für die Vorbereitung von Konzerten üben zu können. Die Termine dafür werden rechtzeitig bekannt gegeben.