Sporthelferausbildung
Unsere Sporthelferinnen und -helfer machen es ab 2009 möglich, unser Bewegungsangebot mit weiteren Sportangeboten wie Badminton, Handball, Judo oder Tanz zu bereichern. Nach dem Vormittagsunterricht bietet unser Sporthelferteam sogar ein vielfältiges und täglich wechselndes Bewegungsangebot an, mit dem wir unseren Schülerinnen und Schülern den Ausgleich für den eher sitzenden Unterricht ermöglichen wollen.
Wozu Sporthelfer?
SV-Sporthelfer können folgende Aufgaben übernehmen:
- Betreuung von Pausensportangeboten
- Betreuung von sportlichen Angeboten (auch in der Mittagspause in der Sporthalle Mitte)
- Planung und Durchführung von SV-Sportturnieren
- Gestaltung von sportlichen Darbietungen bei Schulveranstaltungen wie z.B. beim Kennenlernnachmittag der Klassen 5
- Organisation und Durchführung von sportlichen Angeboten bei SV-Fahrten
- Mitarbeit in der Fachkonferenz Sport
- Erarbeitung von Anregungen für die Gestaltung der Außenanlage der Schule (z. B. Vorschläge einer Bewegungslandschaft, Einführung der bewegten Pause auf dem großen Schulhof, Betreuung des Basketballkorbes)
- Erarbeitung von Anträgen der SV an die Schulkonferenz den sportlichen Bereich betreffend, bei Schulsportveranstaltungen (z.B. Bundesjugendspielen) als Wettkampfrichter, Riegenführer
- Betreuung von alternativen Angeboten
- Leitung von freiwilligen Schülersportarbeitsgemeinschaften
- Wettkämpfe von "Jugend trainiert ...", Mitarbeit bei der Betreuung von Schulmannschaften, als Schiedsrichter, im Kampfgericht
- Mithilfe bei der Betreuung von sportlichen Schulfahrten (Ski- und Schneefahrt, Ruderwanderfahrt, Radtour etc.)
Ausbildung
Dauer: Die Ausbildung umfasst 30 - 35 Unterrichteinheiten (á 90 Minuten und ein Kompaktseminar).
Teilnehmerzahl: 12 - 15 Schüler/innen ab dem 9. Schuljahr nach offizieller Bewerbung
Ausbildungsnachweis
Die Teilnehmer/innen erhalten nach erfolgreicher Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung.
Die Ausbildung zum SV-Sporthelfer sowie die Tätigkeit als SV-Sporthelfer wird auf dem Zeugnis vermerkt.
Gruppenhelferlehrgang II, Jugendleiterlehrgang, Übungsleiterlehrgang, Fortbildungslehrgang für Gruppenhelfer
Legitimation:
- Bass § 74/ SV-Interessen sollen gefördert werden
- Bass § 29/ Schulgesetz (schuleigene Unterrichtsvorhaben fördern - Schule und Bewegung)
Aufsichtspflicht nach § 57 Schulgesetz
Gemäß der Einschätzung des Entwicklungsstandes des Schülers müssen die Schüler (jeweils 2 in einer AG) nicht kontinuierlich beobachtet werden, jedoch muss eine Hintergrundaufsicht garantiert werden (100 Sekunden- Regel).
Ausbilder: Frau Fels und Herr Metzner
Zeit: Dienstags 7./8. Std. Halle Gymnasium