Ja, solange keine vollständige Einstellung des Unterrichtsbetriebs für unsere Schule gilt, ist das sog. „Distanzlernen“ nur für Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bzw. bei Lehrerinnen und Lehrern, die wegen relevanter Vorerkrankungen zu Hause bleiben müssen, relevant.
Neu ist, dass Distanzunterricht und Präsenzunterricht sowohl hinsichtlich der wöchentlichen Stundenzahl als auch hinsichtlich der Bewertung aller erbrachten Leistungen gleichrangig sind. Nicht erbrachte oder unbefriedigende Leistungen im Distanzlernen fließen in Zukunft in die Bewertung ein. Die Fachschaften unseres Gymnasiums erarbeiten Unterrichtsmaterialien, die für allem für das Distanzlernen geeignet sind, und erstellen diesbezüglich auch Leistungsbewertungskonzepte.
Klassenarbeiten und Klausuren werden auch von Schülerinnen und Schülern, die Corona-bedingt vom Präsenzunterricht befreit sind, im Schulgebäude geschrieben. Gleichzeitig ist es möglich, dass Leistungsüberprüfungen in besonderer Form auch im Distanzunterricht stattfinden.