Der Sportunterricht soll bis zu den Herbstferien in der Regel im Freien stattfinden. Die Nutzung von Schwimmbädern, Sporthallen und deren Umkleide- und Duschräumen ist unter Wahrung des Mindestabstands und unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln (u.a. Hände-Desinfektion vor Betreten und Verlassen der Sportareale) erlaubt. Hierzu hat die Fachschaft Sport einen Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Beim Musikunterricht muss in geschlossenen Räumen auf Singen verzichtet werden. Die Arbeit in Chor- und Orchesterklassen ruht im 1. Halbjahr.