Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler. Es ist darzulegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 existiert. Es besteht die Pflicht, ein ärztliches Attest vorzulegen, wenn der/die Schüler/in tatsächlich oder voraussichtlich länger als 6 Wochen nicht im Präsenzunterricht erscheint. Grundsätzlich gilt weiterhin die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzunterricht sowie zur Teilnahme an Prüfungen.