Schülerinnen und Schüler mit Schnupfen, aber ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens sollen zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, müssen die Eltern eine diagnostische Abklärung veranlassen. Corona-Erkrankungen und -Verdachtsfälle müssen der Schule gemeldet werden.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-m...