Eine Mund-Nase-Bedeckung muss auf jeden Fall in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. in den Fahrzeugen der Schülerbeförderung, auf dem gesamten Schulgelände sowie auf allen Wegen innerhalb des Schulgebäudes getragen werden.
Wir appellieren aber an alle Beteiligten im Schulbetrieb, zum Schutz aller Mitglieder der Schulgemeinde freiwillig weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort zu tragen, wo der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, also auch im Unterricht.