Immer noch kursieren falsche Informationen über die genannten Abschlüsse.
Im Zuge der Umstellung der allermeisten Studiengänge auf Bachelor/Master-Studiengänge genügen an vielen Universitäten nachgewiesene Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums.
Schüler_innen unseres Gymnasiums, die in Klasse 6 mit Latein beginnen, erwerben das Kleine Latinum, wenn sie in der Jahrgangsstufe 9 Latein mit der Note "ausreichend" abgeschlossen haben.
Sollte ein Latein-Kurs im Differenzierungbereich in der Jgst. 8 zustande kommen, würden die Schüler_innen an unserem Gymnasium das Kleine Latinum am Ende der Q I (am Ende der Jgst. 11) bei ausreichenden Leistungen (5 Punkte) in Latein erwerben.
In dem Moment, wenn die Schule verlassen wird, wird das Kleine Latinum auf dem Abgangszeugnis bzw. Abschlusszeugnis bescheinigt.
Der Erwerb des (umgangssprachlich: Großen) Latinums wird an unserem Gymnasium nach 5 Jahren bei mindestens ausreichenden Leistungen im Abschlusshalbjahr bescheinigt, d.h. am Ende der Jgst. 10EF, wenn in Klasse 6 mit Latein begonnen wurde, oder aber am Ende der Q II (am Ende der Jgst. 12), wenn in Klasse 8 mit Latein begonnen wurde.
Der Erwerb des (Großen) Latinums wird auf dem Abiturzeugnis ohne Notenangabe vermerkt.
Weitere Details im Wortlaut der maßgeblichen Bestimmungen durch das Schulministerium NRW finden Sie hier.
Das Latinum wurde bisher insbesondere in NRW vor allem für Lehramtsstudiengänge benötigt: für Latein, Griechisch, Germanistik, die romanischen Sprachen und für Anglistik, sodann für Geschichte, Philosophie und u.U. Theologie. Das soll sich nach dem Wunsch der NRW-Bildungsministerin ändern: Für die modernen Fremdsprachen soll die Latinumspflicht wegfallen, für Geschichte und Philosophie das Kleine Latinum genügen.
Das Latinum wird grundsätzlich nicht für Medizin benötigt.
Einzelheiten variieren von Universität zu Universität, auch innerhalb eines Bundeslandes. Hier sind die entsprechenden Internetseiten bzw. Studienberatungsstellen zu besuchen.