Fehlt ein Schüler / eine Schülerin wegen akuter Erkrankung im Unterricht, so muss die Erkrankung unverzüglich telefonisch in der Schule gemeldet werden.
Wird dadurch eine Klausur versäumt, so ist dies unbedingt am Tag der Klausur vor Klausurbeginn telefonisch durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler zu melden. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf einen Nachschreibtermin. Zusätzlich muss spätestens drei Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbesuchs ein Antrag auf Nachschrift bei den Jgst.-Leitern gestellt werden (Entgegennahme wird quittiert).
Zum Formular Antrag Nachschrift
Unmittelbar nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbesuch hat der Schüler / die Schülerin den vom Fehlen betroffenen Fachlehrer/innen die von den Eltern bzw. volljährigem Schüler ausgefüllte und unterschriebene Fehlstundenübersicht vorzulegen. Anderenfalls gilt die Stunde als unentschuldigt.
Das hierzu zu verwendende Entschuldigungsformular wird zu Beginn des Schuljahres ausgeteilt. Im Falle des Verlusts kann nur die Jahrgangsstufenleitung ein Ersatzpapier ausgeben.
Weitere Hinweise finden sich in folgendem Merkblatt.