In Anlehnung an die neuen Corona-Bestimmungen für die Öffentlichkeit gelten ab dem 10.08.2022 in der Schule folgende Regelungen:
- Tragen einer Maske
- Im öffentlichen Nahverkehr gilt nach wie vor Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske).
- Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine Maske zu tragen.
- Testungen
- Testungen in der Schule werden nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt gemäß amtlicher Vorgabe eine erneute Testung in der Schule.
Sollten Eltern in diesem Fall eine Testung nicht akzeptieren, ist die Schulleitung verpflichtet, das entsprechende Kind vom Schulbetrieb auszuschließen. Die Eltern sind dann verpflichtet, ihr Kind von der Schule abzuholen.
- Allen Schülerinnen und Schülern werden von schulischer Seite aus fünf Tests pro Monat für Testungen zu Hause zur Verfügung gestellt.
- Grundsätzlich gilt: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.
- In den folgenden Situationen sollte vor dem Schulbesuch zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:
- Keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person:
Sofern eine Haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
Bei folgenden Symptomen soll ein Test zu Hause durchgeführt werden:
Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot, Herzrasen.
Ist dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.
- Ein negatives Testergebnis eines zu Hause durchgeführten Tests wird von den Eltern im Schulplaner (ab Jahrgangsstufe EF auf der Fehlstundenübersicht) mit Angabe des Datums per Unterschrift dokumentiert (unter dem Abschnitt „Notizen“ in der Wochenübersicht). Volljährige Schülerinnen und Schüler bestätigen eigenverantwortlich in der Schule ein negatives Testergebnis.
- Sollte eine Lehrkraft einen anlassbezogenen Schnelltest in der Schule durchführen müssen, so wird auch dieser im Schulplaner (ab Jahrgangsstufe EF auf der Fehlstundenübersicht) dokumentiert.
- Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem zu Hause durchgeführten Test begibt sich das Kind in die Isolation. In diesem Fall ist die Schule telefonisch durch die Eltern bzw. den/die volljährige/n Schüler/in über das positive Testergebnis zu informieren.
- Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem in der Schule durchgeführten Test muss das Kind von den Eltern abgeholt werden, Volljährige begeben sich selbstständig in die Isolation.
- Im Anschluss an einen positiven Selbsttest muss ein PCR- oder Bürgertest zur endgültigen Abklärung durchgeführt werden.
- Frühestens nach fünf Tagen kann eine Freitestungen mittels eines negativen Bürgertests erfolgen. Nach 10 Tagen endet die Isolation auch ohne Freitestung.