Wahltermin:
Die Wahl erfolgt jährlich zu Beginn des Schuljahres bis spätestens 2 Wochen nach
Unterrichtsbeginn (BASS Nr.17-01 Nr.1 §1 Abs. 1). Gewählt wird in den jeweiligen
Klassen.
Insbesondere in neu zusammengesetzten Klassen müssen die Schüler sich erst kennen lernen.
Auch die Klärung von Aufgaben und Kompetenzen des Klassensprechers brauchen Zeit. Die
Wahl sollte deshalb sinnvollerweise nicht unmittelbar nach Schuljahresbeginn stattfinden. Für
die Vorbereitung und Durchführung der Wahl muss ausreichend Unterrichtszeit zur
Verfügung gestellt werden.
Einladung zur Wahl:
Der Klassensprecher des Vorjahres oder der Klassenlehrer lädt zur Wahl ein.[...]
Eine besondere Ladungsfrist braucht nicht eingehalten zu werden, da die Wahlberechtigten
ohnehin anwesend sind. Sinnvoll ist es jedoch, die Wahlstunde einige Tage vorher
anzukündigen, damit jeder Schüler sich überlegen kann, ob er kandidieren will. Ferner sollte
darauf geachtet werden, dass am Wahltag möglichst alle Kinder der Klasse anwesend sind.
Wahlleiter:
Der einladende Klassensprecher oder der Klassenlehrer leitet die Wahl nur für die Neuwahl
des Klassensprechers. Danach übernimmt dieser die weitere Wahlleitung.
Kandidiert der alte Klassensprecher erneut, so muss für die Klassensprecherwahl ein anderer
Wahlleiter bestimmt werden.
Wahlvorbereitungen:
- ausreichende Zahl von Stimmzetteln
- vorherige Vereinbarung über die Protokollführung
- Protokollblatt vorbereiten
- Aufstellen der Kandidaten (wer schlägt wen oder sich selbst vor): durch Zuruf oder durch geheime schriftliche Vorschläge
Der alte Klassensprecher sollte ,wenn möglich, einen kurzen Bericht über seine Arbeit im vergangenen Jahr verfassen und hierin beschreiben was ihm Spaß gemacht hat, wo er vielleicht Probleme hatte und was es im nächsten Jahr noch zu tun gibt.
Die aufgestellten Kandidaten sollten sich der Klasse etwas genauer vorstellen und erläutern warum sie Klassensprecher werden möchten. Es können auch Wahlplakate erstellt werden.
Die Klasse muss Gelegenheit zur Nachfrage und zum Vergleich erhalten.
Insbesondere in Klasse 5 ist es sinnvoll vor der Wahl eine Unterrichtseinheit zum Thema Klassensprecher durchzuführen, in der Themen besprochen werden wie:
- Welche Aufgaben hat der Klassensprecher?
- Welche Aufgaben muss er nicht übernehmen?
- Welche Fähigkeiten sollte er haben?
- Wie wird der Klassensprecher gewählt?
Sollte die Klasse durch einen Jungen UND ein Mädchen vertreten werden?
Diese Unterrichtseinheit ist durch den Klassenlehrer durchzuführen oder zu koordinieren. Methodische Anregungen finden sich unter der u.g. Quelle.
Wahlverfahren:
Der Klassensprecher und sein Vertreter müssen in geheimer, freier, gleicher und allgemeiner Wahl und in getrennten Wahlgängen bestimmt werden.
Die Klasse muss bei der Wahl beschlussfähig sein.
Bei der geheimen Wahl schreibt jeder Schüler den Namen seines Kandidaten auf einen Wahlzettel. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.
Die Stimmen werden an der Tafel ausgezählt. Es wird überprüft, ob die Zahl der Stimmen mit der Zahl der Anwesenden übereinstimmt. Die Gewählten haben zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.
Wahlprotokoll:
Über die Wahl ist ein Protokoll anzufertigen, das folgende Angaben enthalten muss.
- Wahlzeitpunkt
- Zahl der Stimmberechtigten
- Name der Kandidaten für das jeweilige Amt
- Wahlergebnis
- Feststellung, ob der Gewählte das Amt angenommen hat
Die Wahlzettel sollten zwei Wochen lang von dem Schüler aufbewahrt werden, der die Wahl geleitet hat, weil nach Ablauf dieser Frist gegen die Wahl kein Einspruch mehr eingelegt werden kann.
Gegen die Wahl kann schriftlich beim Schulleiter Einspruch erhoben werden.
Das Wahlprotokoll sollte der Klassensprecher bis zur Neuwahl im nächsten Schuljahr aufbewahren; diese Aufgabe kann auch die Schülervertretung zentral für alle Klassen übernehmen. Das Wahlergebnis ist schriftlich festzuhalten und der Schulleitung mitzuteilen.
Protokollführer
Protokollführer kann nicht der Wahlleiter sein, er muss vielmehr einen Mitschüler dazu auswählen. Das Protokoll sollte vom Protokollführer und vom gewählten neuen Klassensprecher unterschrieben werden.
Amtsdauer:
Die Amtsdauer erstreckt sich bis zum Ende des Schuljahres. Der Klassensprecher ist solange Mitglied des Schülerrates, bis im folgenden Jahr der neue Schülerrat zusammen tritt. Die Wiederwahl des alten Klassensprechers ist möglich. Ist eine Klasse im Laufe des Schuljahres mit ihrem Klassensprecher nicht mehr zufrieden, können sie mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden einen Nachfolger wählen. [...]
(Quelle: http://www.schulinfos.de/SV/svfortbildung/Klassensprecher.pdf )