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Informationen - Was Sie zu der Mitarbeit in der Fachkonferenz wissen sollten:
Auszug aus dem Schulgesetz
Siebter Teil Schulverfassung - Zweiter Abschnitt Mitwirkung in der Schule
§ 70 Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz
(1) Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, an Berufskollegs zusätzlich je zwei Vertretungen der Ausbildenden und Auszubildenden, können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen .. Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.
(2) In Berufskollegs können Fachkonferenzen statt für einzelne Fächer für Fachbereiche oder Bildungsgänge eingerichtet werden (Bildungsgangkonferenz).
(3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.
(4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
1.Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,
2.Grundsätze zur Leistungsbewertung,
3.Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
(5) In Grundschulen und in Förderschulen kann durch Beschluss der Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen verzichtet werden. In diesem Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die Aufgaben der Fachkonferenzen.
Unsere Schulkonferenz hat die Anzahl der Elternvertreter pro Fachschaft auf bis zu max. 4 erhöht.
Die Fachschaftsvorsitzenden sollten den Termin der Fachkonferenz frühzeitig bekannt geben und wenn möglich mit den Elternvertretern und -vertreterinnen abstimmen, damit auch berufstätige Eltern die Möglichkeit zur Teilnahme haben. Lt. Schulgesetz Einleitung 20 - Verbesserung der Elternmitwirkung "erhalten die Elternvertreterinnen und -vertreter bereits mit der Ladung zu Sitzungen der einzelnen Mitwirkungsgremien die erforderlichen Beratungsunterlagen."
Bitte bringen Sie sich aktiv in die Beratung der Fachkonferenzen ein, denn nur so funktioniert die nötige Elternmitwirkung.
Die Fachkonferenz soll mindestens 1 x pro Schuljahr tagen, in unserer Elternumfrage wurde aber je nach Konferenz auch ein häufigeres Zusammenkommen positiv angemerkt. Gerne möchten sich die Schulpflegschaftsvorsitzenden auch 1 x zu einem Austausch mit Ihnen treffen, bitte nehmen Sie diesen Termin wahr.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Schulpflegschaftsvorsitzenden gerne jederzeit zur Verfügung.