Im Sinne einer Stärkung der mündlichen Kompetenzen wurden bereits in den vergangenen Schuljahren vereinzelt mündliche Prüfungen als Teil oder Ersatz einer Klassenarbeit bzw. Klausur durchgeführt. Da sich nun die Erlasslage dahingehend verändert hat, dass ab dem Schuljahr 2014/15 in der gymnasialen Oberstufe eine Klausur in den modernen Fremdsprachen durch eine mündliche Prüfung ersetzt wird (s. RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 17.05.2011), hat die Fachkonferenz Französisch den Beschluss gefasst, im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres 2011/12 eine Klassenarbeit in den Jahrgangsstufen 6 und 8 durch eine mündliche Prüfung zu ersetzen. Im kommenden Schuljahr 2012/13 werden dann zusätzlich die Jahrgangsstufen 7 und 9 hinzukommen. Diese Form der Leistungsbewertung ist auch im Kernlehrplan für das Fach Französisch verankert (s. S. 59, Punkt „Leistungsbewertung; schriftl. Arbeiten“). Ziel dieses Fachkonferenzbeschlusses ist einerseits die Aufwertung der mündlichen Verständigung im Zuge einer kommunikativen Ausrichtung des Fremdsprachenunterrichts, andererseits aber auch eine adäquate Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf anstehende mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe II.
Anders als in einer Klassenarbeit können Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Prüfungsgesprächs ihre im Unterricht erworbenen mündlichen Kompetenzen in realitätsnahen Aufgabenformaten anwenden. In diesem Sinne wird der tatsächlichen Anwendung der erlernten Sprache hinsichtlich der modernen Anforderungen im Berufsleben und in der Freizeit Rechnung getragen, da die Beherrschung einer oder mehrerer Fremdsprachen heute in vielen Bereichen zweifelsfrei unverzichtbar ist. Somit kommt der mündlichen Kommunikationsfähigkeit eine wichtige Bedeutung zu.
Nach dem Beschluss der Fachkonferenz Französisch führen daher die Französischkurse der Klassen 6 und 8 im zweiten Hj. 2011/12 eine mündliche Prüfung durch.
- Die mündliche Prüfung ersetzt eine Klassenarbeit.
- Die Halbjahresnote im Beurteilungsbereich „schriftl. Klassenarbeiten“ setzt sich somit aus der Note von zwei schriftlichen Klassenarbeiten und der Note der mündlichen Prüfung zusammen. (Die Zeugnisnote setzt sich wie bisher gleichwertig aus den Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Klassenarbeiten“ und „sonstige Leistungen“ zusammen.)
- Wie bei einer Klassenarbeit bezieht sich die mündliche Prüfung inhaltlich und thematisch auf die vorangegangene(n) Unterrichtsreihe(n). Die Besonderheiten der mündlichen Prüfungen werden im Unterricht besprochen und die verschiedenen Aufgabentypen der Prüfungen im Unterricht vorbereitet.
- Die Prüfung findet als Partner- oder Gruppenprüfung statt und besteht aus zwei Teilen:
Teil 1 – „Zusammenhängendes Sprechen“ (monologischer Teil)
Teil 2 – „An Gesprächen teilnehmen“ (dialogischer Teil)
- Die Zusammensetzung der Prüfungsgruppen wird den Schülerinnen und Schülern einige Tage vor der Prüfung mitgeteilt. Der terminliche Ablauf des Prüfungstages wird noch bekannt gegeben.
- Die Prüfungen werden jeweils von zwei Fachlehrerinnen unserer Schule durchgeführt und bewertet (die eigene Fachlehrerin und eine weitere Französischlehrerin).
- Die Ergebnisse werden den Schülerinnen und Schülern in der Unterrichtsstunde nach den Prüfungen mitgeteilt.
Wermelskirchen, den 28. November 2011