Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung im Fach Evangelische Religionslehre
B. Sekundarstufe II
Auf der Grundlage von § 48 SchulG, APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Evangelische Religionslehre Sekundarstufe II hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.
Verbindliche Absprachen:
Grundsätzlich orientieren sich die Absprachen der Fachkonferenz ER am Kapitel 3 des Kernlehrplans („Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung“).
Im Bereich schriftlicher Leistungen (Klausuren) werden in der EF im ersten Halbjahr eine Klausur und im 2. Halbjahr zwei Klausuren mit einer Dauer von 90 Minuten geschrieben. Die Gewichtung der Klausur im ersten Halbjahr fließt entsprechend der schulinternen Absprachen mit etwa 40 % in die Gesamtnote ein.
Im ersten Halbjahr der Q 1 werden im Bereich schriftlicher Leistungen (Klausuren) pro Halbjahr zwei 90minütige Klausuren geschrieben, in den Halbjahren Q1.2 und Q2.1 zwei dreistündige Klausuren. Im Halbjahr Q2.2 findet eine Klausur unter Abiturbedingungen statt, d.h. im Umfang von 3 Zeitstunden und mit Auswahlmöglichkeit. Die erste Klausur im zweiten Halbjahr der Q1 kann nach Wahl der Schülerinnen und Schüler durch eine Facharbeit ersetzt werden.
Hierzu gelten die schulinternen erstellten Vorgaben, die auf unserer Homepage ersichtlich sind (Anmeldung erforderlich).
Es wird angestrebt, die Klausuren (Thema, Material und Bewertungsraster) weitestgehend zu parallelisieren.
Es wird eine Kompetenzsicherungsaufgabe pro Halbjahr durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Rückmeldung in Form eine Kompetenzrasters.
Im Rahmen des 2. Unterrichtsvorhabens der EF.1 wird ein Portfolio angefertigt (s. Anhang).
Grundsätzlich gibt es zwei Bereiche, in denen die Schülerleistungen überprüft werden können: „schriftliche Arbeiten“, d.h. Klausuren und Facharbeit, und „sonstige Leistungen im Unterricht“ (§ 48 SchulG) / „sonstige Mitarbeit“; APO-GOSt § 13 Abs. 1). Besonders auf die vielfältigen Möglichkeiten und Formen im zweiten Bereich, die der Kernlehrplan im Kapitel 3 ausweist, sind die Schülerinnen und Schüler hinzuweisen.
Verbindliche Instrumente:
Überprüfung der schriftlichen Leistung
- Das Fach ER verfährt nach den allgemeinen Grundsätzen der Korrektur, Bewertung und Rückgabe von Klausuren (§ 48 SchulG). Dabei berücksichtigen die Aufgabenstellungen diejenigen im Quartal erworbenen Kompetenzen, die sich in der besonderen Form der Klausur ermitteln lassen.
- Die Klausuren sollen die Schülerinnen und Schüler im Laufe der gymnasialen Oberstufe zunehmend auf die schriftlichen und formalen Anforderungen im Abitur vorbereitet werden, indem sie sukzessive mit den Aufgabenstellungen, sie sich an den drei Anforderungsbereichen orientieren, und mit konkreten und mit Punkten bewerteten Leistungserwartungen vertraut gemacht werden.
- Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen wie in jedem Fach zu einer Absenkung der Note gemäß APO-GOSt.
Ein Beispiel für eine Klausur mit konkretem, bepunktetem Erwartungshorizont findet sich im Anhang.
Überprüfung der sonstigen Mitarbeit
- Die Erziehung zur Selbständigkeit und die Notwendigkeit der Transparenz der Notengebung macht die Information über die unterschiedlichen Möglichkeiten, beurteilbare Leistungen zu erbringen, zu Beginn eines Kurses erforderlich.
Zu den Bestandteilen „Sonstige Mitarbeit“ zählen u.a die Beteiligung am Unterrichtsgespräch, die unterrichtlichen Beiträge auf der Grundlage der Hausarbeiten, von den Lehrpersonen angesetzte schriftliche Übungen, Präsentationen und selbständig erarbeitete Produkte aus dem Unterricht.
Ein konkretisiertes Raster zur Beurteilung von Leistungen zur sonstigen Mitarbeit findet sich im Anhang.
- Der Erwerb dieser methodischen Realisierungen lässt sich auch in den Kompetenz-sicherungsaufgaben überprüfen. Hier sind methodische Variationen angebracht, die sich stets an den Kompetenzerwartungen, die in den realisierten Unterrichtsvorhaben angestrebt wurden, zu orientieren haben. Sie fließen in die Bewertung der Sonstigen Mitarbeit ein.
Ein Beispiel für eine Kompetenzsicherungsaufgabe mit Rückmeldebogen befindet sich im Anhang.
Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung:
Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form.
- Klausuren sollen spätestens zwei Wochen später zurückgegeben werden und zum Quartalsende vorliegen.
Zum Quartalsende, nach Bedarf auch zwischendurch, sollen die SuS über ihren derzeitigen Leistungsstand informiert werden.
- Die Klausuren sollen neben Randkorrekturen ein ausgefülltes Bewertungsraster enthalten, welches den SuS Aufschluss über die eigene Leistung gibt.
Jede Klausur wird nach Möglichkeit mit den einzelnen SuS individuell besprochen. In diesem konkreten Zusammenhang können auch individuelle Lern- und Förderempfehlungen besprochen werden.
Anhang
1. Raster zur Beurteilung von Leistungen im Rahmen der Sonstigen Mitarbeit
2. Beispiel Portfolio SII
3. Beispiel Klausur mit bepunktetem Rückmeldebogen und Erwartungshorizont SII
4. Beispiel Kompetenzsicherungsaufgabe mit Rückmeldebogen S II