Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung im Fach Evangelische Religionslehre
A. Sekundarstufe I
Auf der Grundlage von § 48 SchulG, APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Evangelische Religionslehre Sekundarstufe I hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.
Verbindliche Absprachen:
Grundsätzlich orientieren sich die Absprachen der Fachkonferenz ER am Kapitel 3 des Kernlehrplans („Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung“).
Da im Fach Evangelische Religionslehre keine Klassenarbeiten oder Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Bereich der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“.
- Zu den Bestandteilen „Sonstige Leistungen im Unterricht“ zählen u.a die Beteiligung am Unterrichtsgespräch, die unterrichtlichen Beiträge auf der Grundlage der Hausaufgaben, von den Lehrpersonen angesetzte schriftliche Übungen, Präsentationen, kreative Produkte (z.B. Standbilder, Rollenspiele) und schriftliche Produkte (z.B. Plakate, Leporellos, Bilder), sowie die Dokumentation längerfristiger Lern- und Arbeitsergebnisse (z.B. Heftführung, Lerntagebuch).
- Die Kriterien der Leistungsbeurteilung (z.B. Anforderungen an die Heftführung oder Kriterien für die Erstellung von Präsentationen oder Unterrichtsprodukten) werden den Schülern zu Beginn des Halbjahres bzw. zu Beginn eines Unterrichtsabschnittes mitgeteilt. Dadurch wird Transparenz in der Notengebung gewährleistet sowie Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Schüler gestärkt. Die Lehrpersonen geben individuelle Rückmeldungen zum erreichten Lernstand und ggf. zu Verbesserungsmöglichkeiten der Note.
Ein konkretisiertes Raster zur Beurteilung von Leistungen zur sonstigen Mitarbeit findet sich hier.
- Der Erwerb dieser methodischen Realisierungen lässt sich auch in den Kompetenz-sicherungsaufgaben überprüfen. Hier sind methodische Variationen angebracht, die sich stets an den Kompetenzerwartungen, die in den realisierten Unterrichtsvorhaben angestrebt wurden, zu orientieren haben. Sie fließen in die Bewertung der Sonstigen Mitarbeit ein. Eine Kompetenzsicherung pro Jahr wird als verbindlich festgelegt.
Ein Beispiel für eine Kompetenzsicherungsaufgabe mit Rückmeldebogen wird z.Zt. von den Fachlehrern der Sek I erarbeitet.