Für jedes geplante Versäumen des Unterrichts ist eine vorherige Beurlaubung erforderlich. Dies gilt u.a. bei
- geplanten Arztterminen oder Krankenhausaufenthalten
- Familienfeiern
- Führerscheinprüfungen (!)
- Auslandsaufenthalten
- Vorstellungsgesprächen
- Sportveranstaltungen etc.
Hierzu ist ein Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers / der volljährigen Schülerin sowie ein Nachweis über die Veranstaltung erforderlich (außer bei Arztbesuchen, hier wird anschließend eine Bescheinigung vorgelegt).
Bis zu zwei Tagen erfolgt die Beurlaubung durch die Jahrgangsstufenleitung, bei längerem Fehlen oder in Anschluss an Ferien kann nur die Schulleitung beurlauben.
Weitere Hinweise, auch zum Entschuldigungsverfahren im Krankheitsfalle, finden sich in folgendem Merkblatt.