Allgemeine Übersicht über die Themen der Jahrgangsstufen 5/6 „Katholische Religionslehre“
Der katholische Religionsunterricht gemäß des neuen Kernlehrplanes benennt Kompetenzbereiche, die als Grundfertigleiten den S’uS bei der Strukturierung der fachlichen Inhalte helfen sollen und als Prozesse auf ein kontinuierliches Anwachsen ausgelegt sind.
Inhaltsfelder führen die verbindlichen Themen und Unterrichtsgegenstände an und weisen somit auf die inhaltliche Ausrichtung des Religionsunterrichtes.
Die oben genannten Prozesse und Gegenstände werden in den Kompetenzerwartungen zusammengeführt. Sie beschreiben sowohl die zielgerichteten Lernergebnisse als auch die fachlichen Anforderungen, die von den S’uS bis zum Ende der Sek I verbindlich erreicht werden, aber durchaus auch durch weitere Kompetenzen ergänzt und ausgebaut werden können und sollen.
Folgende Kernkompetenzen werden explizit ausgewiesen:
a. Sachkompetenz
b. Methodenkompetenz
c. Urteilskompetenz
d. Handlungskompetenz
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem (vorläufigen) Entwurf des Kernlehrplanes „Katholische Religion“ S.12 ff unter folgendem Link:
Als Inhaltsfelder benennt der Kernlehrplan für jede Jahrgangsstufe folgende Gegenstände, die weiter unten in tabellarischer Form auf den schulinternen Lehrplan angepasst wurden:
Inhaltsfeld 1: Menschsein in Freiheit und Verantwortung
- Der Mensch als Geschöpf Gottes und Mitgestalter der Welt
Inhaltsfeld 2: sprechen von und mit Gott
- Bildliches Sprechen von Gott
- Gebet als „sprechender Glaube“
Inhaltsfeld 3: Bibel als „Ur-kunde“ des Glaubens an Gott
- Bibel - Aufbau, Inhalte, Gestalten
Inhaltsfeld 4: Jesus der Christus
- Die Botschaft Jesu in seiner Zeit und Umwelt
Inhaltsfeld 5: Kirche als Nachfolgegemeinschaft
- Anfänge der Kirche
- Kirchliches Leben in der Zeit: Lebenslauf und Jahreskreis
Inhaltsfeld 6: Weltreligionen und andere Wege der Sinn- und Heilssuche
- Grundzüge der abrahamitischen Religionen
Die konkretisierten Kompetenzerwartungen ergeben sich aus der Zusammenführung von Inhaltsfeldern (s.o.) und den übergeordneten Kompetenzerwartungen aus Sach- und Urteilskompetenz und sind im Folgenden aufgeführt (die rechte Spalte der unten stehenden Tabellen bezieht sich jeweils auf die hier aufgeführten Kompetenzen, die daher aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht noch einmal ausführlich aufgeführt sind)