Am Ende der Klasse 6 gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Versetzung in die Klasse 7:
Die Eignung des Kindes für das Gymnasium wird bestätigt.
- Nichtversetzung:
- Nichtversetzung und Schulformwechsel:
Die Mitglieder der Erprobungsstufenkonferenz stellen fest, dass die Leistungen des Kindes nicht den Anforderungen des Gymnasiums genügen und es seinen Bildungsprozess auf einer anderen Schulform (Gesamtschule, Sekundarschule, Realschule,…) besser fortsetzen kann. Auf der aufnehmenden Schule geht das Kind in die Stufe 7 über.
- Nichtversetzung und Wiederholung am Gymnasium:
In begründeten Ausnahmefällen (hohe Fehlzeiten durch lange Krankheit o.ä.) und auf Antrag der Eltern kann die Zeugniskonferenz der Wiederholung am Gymnasium zustimmen.
Die Entscheidung über Wiederholung oder Schulformwechsel im Fall der Nichtversetzung obliegt der Versetzungskonferenz am Ende des Jahrgangs 6, eine Nachprüfung ist nicht möglich.
Sollte sich im Verlauf der Jahrgangsstufe 6 der Erprobungsstufe zeigen, dass die Leistungen eines Schülers/einer Schülerin nicht den Anforderungen des Gymnasiums genügen, werden wir frühzeitig das Gespräch mit Ihnen suchen:
- Intensive Beratung/Warnungen: Spätestens 10 Wochen vor Ende des Schuljahres ergeht an die Eltern eine Mitteilung darüber, ob und durch welche Fächer die Versetzung gefährdet ist (Monita bzw. „Blaue Briefe“). Mangelhafte oder ungenügende Leistungen aus dem Halbjahreszeugnis (nicht erneut gemahnt) sowie drohende Minderleistungen im aktuellen Halbjahr sind rechtswirksam im Hinblick auf die Versetzung.
- Information der Eltern über Entscheidung bei voraussichtlicher Nichtversetzung:
Die Erprobungsstufenkonferenz entscheidet darüber, ob bei einer Nichtversetzung das Kind die Schulform wechseln muss oder ob die Möglichkeit zur Wiederholung der Klasse 6 eingeräumt wird. Die Eltern werden schriftlich informiert und ein Beratungsgespräch wird angeboten.
Die Schulleitung bzw. Erprobungsstufenleitung unterstützt ggf. die Eltern bei der Aufnahme an einer Schule der empfohlenen Schulform.
Natürlich können Eltern, die Sorge haben, dass ihr Kind auf Dauer mit den Anforderungen des Gymnasiums überfordert ist, ihr Kind zu einer anderen Schulform wechseln lassen, auch wenn es die Versetzung schafft. Sollte trotz ausreichender Bemühungen seitens Schule und Eltern kein Platz an einer Schule gefunden werden, benachrichtigt die Schule die Schulaufsichtsbehörde, die dem Kind einen Platz an einer Schule der empfohlenen Schulform zuweist.